Ist Ihr Berater wirklich unabhängig?
„Neue Regeln für Versicherungsvermittler seit dem 22.07.2007“ titelt ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammern zu dem Thema der gewerbsmäßigen Vermittlung von Versicherungen. Wichtig für Sie könnte dabei sein, dass der Versicherungsmakler immer im Interesse des Kunden tätig sein sollte – und nie von einer Versicherungsgesellschaft beauftragt wird.
Zusätzlich ist der Versicherungsmakler verpflichtet, seine Produktauswahl schriftlich zu begründen und auf Basis eines Marktvergleiches zu beweisen. Der häufig von Versicherungsvertretern vorgebrachte Einwand, der Makler verkaufe immer das Produkt mit der höchsten Provision, wird damit als Ablenkungsmanöver enttarnt.
Hohe Provisionen verteuern das Produkt. Das käme spätestens in dem Marktvergleich ans Tageslicht – und würde einen Schadensersatz des Maklers gegenüber dem Kunden auslösen.
Damit sorgt die neue gesetzliche Regelung endlich für Wahrheit im Beraterdschungel. Sie können den Status Ihres Beraters unter www.vermittlerregister.org abfragen.