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Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber in der Haftungsfalle

Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung von Teilen seines Arbeitsentgelts in eine betriebliche Altersversorgung. Somit kann der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer verlangen, dass z. Zt. bis zu € 2.448.- p.a. in eine betriebliche Altersversorgungsvariante investiert werden. Die Arbeitgeber sind nun verpflichtet, den formalen Rahmen dafür zur Verfügung zu stellen. Finanziell können sich die Arbeitgeber daran beteiligen – müssen sie aber nicht.

Bei der Auswahl eines der fünf möglichen Wege und des Anbieters aus der Versicherungs- oder Bankenlandschaft drohen dem Arbeitgeber erhebliche Haftungsrisiken.

Prof. Hans-Peter Schwintowski von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin, Mitglied der Versicherungs-Vertragsrecht-Kommission, schreibt dazu in der Zeitschrift Capital vom 10.07.2003: „Die Arbeitgeber handeln nach § 1a des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung als Treuhänder der Mitarbeiter und haften für Fehler.“

Kompletter Fachaufsatz

Für Arbeitnehmer gibt es nicht Besseres!

Die betriebliche Altersversorgung eröffnet vielen Arbeitnehmern lukrative Wege. Stiftung Warentest schreibt dazu in der Ausgabe Finanztest Spezial: „Die betriebliche Altersversorgung kann die alten und neuen Lücken in der gesetzlichen Rente der Arbeitnehmer stopfen. Sie sollten zugreifen, wenn Ihnen so etwas angeboten wird. Wenn nicht, lohnt es sich, selbst die Initiative zu ergreifen und den Chef von den Vorteilen einer Zusatzversorgung zu überzeugen.“

Kompletter Artikel

Der Grund für die Empfehlung von Stiftung Warentest zur betrieblichen Altersversorgung liegt in den hohen Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen und den wesentlich arbeitnehmerfreundlicheren Regelungen seit dem 01.01.2002. Die in Finanztest erschienene Tabelle zeigt die hohen Förderquoten: 

Link/Tabelle

Durch diese Zulagen gestaltet sich die betriebliche Altersversorgung in den meisten Fällen wesentlich renditestärker als die meisten privaten Altersvorsorgeprodukte. Es kann sogar im Einzelfall besser sein, bestehende Sparverträge ruhen zu lassen und auf die betriebliche Altersversorgung umzusteigen, sofern die nachfolgend beschriebenen Punkte „So machen Sie es richtig“ bei der Produktauswahl beachtet wurden.

Die Riester-Rente können Sie noch zusätzlich vereinbaren – und erhalten dafür dann noch einmal Zuschüsse.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung oder bewerten die Ihnen vorliegende Angebote.

So machen Sie es richtig:

Zur Vermeidung der gröbsten Fehler sollten Sie folgendes beachten:

Für Arbeitnehmer:

  1. Bevor Sie sich für einen Anwender entscheiden, lassen Sie sich zuerst alle Durchführungswege bezogen auf Ihre Firma erklären. Unterstützung liefern dabei auch die Internetseiten www.dia-vorsorge.de und www.vdata.de (BAV-Quick-Check). Da nicht alle Anbieter alle Durchführungswege im Angebot haben, sollten Sie sich zuerst für den für Sie besten Weg entscheiden. Dann wählen Sie den besten Anbieter für diesen Weg aus.
  2. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und lassen sich schriftlich belegen, warum dieses Angebot zu den besten gehören soll. Je höher der Garantiewert, umso kostengünstiger das Angebot. Wählen Sie nur Angebote, bei denen die Kosten auf die Laufzeit der Verträge verteilt sind, um nicht in die von Prof. Schwintowski beschriebene Haftungsfalle zu tappen.
  3. Wer die Möglichkeit hat, auf eine Branchenlösung wie z.B. „Grüne Rente“® oder „Metallrente“ zuzugreifen, steht sich in der Regel besser, da hier Rabatte eingearbeitet wurden. Aber auch hier sollten Sie kritisch hinterfragen, ob die oben erwähnten Punkte berücksichtigt sind.
  4. Lassen Sie sich immer alle „Besonderheiten“ schriftlich bestätigen. Bestehen Sie auf einen schriftlichen Marktvergleich.
  5. Achten Sie bei den Durchführungswegen darauf, dass eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen ist. Lassen Sie sich die entsprechende Textstelle zeigen. Oft wird nur eine Befreiung bei Erwerbsunfähigkeit gewährt.
  6. Verlangen Sie eine mindestens 14-jährige Garantiezeit, damit auch im Falle ihres Todes die Hinterbliebenen auf jeden Fall die von Ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhalten.  

Für Arbeitgeber: (folgt)