Jeder vierte Landwirt ist betroffen!
Seit Jahren vergeht keine Woche, in der nicht über die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung berichtet wird. Der Bund der Versicherten, die Stiftung Warentest, die Verbraucherzentralen: jeder rät den Erwerbstätigen grundsätzlich zu einer privaten Absicherung – ganz besonders den Selbständigen.
Der Grund für diese klare Fürsprache zu dieser Versicherung selbst von Versicherungskritikern ist in den Statistiken des Verbandes der deutschen Rententräger (VDR) und Krankenkassen zu finden. Demnach ist jeder fünfte Berufstätige davon betroffen, so schwer zu erkranken, dass er oder sie seinen Arbeitplatz nicht mehr ausfüllen und somit kein Einkommen mehr erwirtschaften kann. Hauptursachen dafür sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen im Bereich des Skelettes.
Da mit dem Rentenreformgesetz seit dem 01.01.2001 der staatliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen wurde, sind alle zur Eigenvorsorge gezwungen.
In der Landwirtschaft ist gemäß den Quellen map-report und VDR jeder Dritte bis Fünfte betroffen. Entgegen weit verbreiteter Meinungen ist mit der Alterskasse keine wirtschaftliche Existenzsicherung möglich. Somit besteht dringender Handlungsbedarf für Sie!
Warum Alterkasse und BG nicht leisten
Bis zum 30.12.2000 wurde z.B. in der BfA zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Wobei unter dem Begriff Berufsunfähigkeit vereinfacht ausgedrückt zu verstehen ist, dass Sie Ihrer Arbeit zu weniger als 50 % nachgehen können. Erwerbsunfähigkeit ließe sich demnach vereinfach damit erklären, das Sie überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen könnten.
In der Alterskasse gab es den Schutz vor Berufsunfähigkeit noch nie. Ein Landwirt musste immer so schwer geschädigt sein, dass er als erwerbsunfähig angesehen werden kann. Um aus Krankheitsgründen eine Rente von der Alterskasse beziehen zu können, müssen Sie Ihren Hof an Dritte abgegeben haben. Die Rentenhöhe bemisst sich an ihrem Restleistungsvermögen am Arbeitsmarkt.
Können Sie z.B. aufgrund einer Allergie Ihren Betrieb nicht führen, aber rein theoretisch am Arbeitsmarkt noch zwischen 3-6 Stunden täglich irgendetwas arbeiten, erhalten Sie eine halbe Rente von der Alterskasse. Sollten Sie unter drei Stunden leistungsfähig sein, erhalten Sie eine volle Rente – und bei über sechs Stunden gar keine Rente. Wobei eine volle Rente ca. € 550.- monatlich und eine halbe ca. € 280.- monatlich bedeutet...
Dies ist auch der Grund, warum viele Landwirte schwer krank ihren Hof weiter bewirtschaften, anstatt den Hof abzugeben und eine Rente von der Alterskasse zu beziehen.
Die Berufsgenossenschaft leistet nur bei berufsbedingten Krankheiten. Dazu gehören z.B. die Farmerlunge oder auch bestimmte Allergieformen. Psychische Erkrankungen, die bei Männern ca. 22 % und bei Frauen 35 % der Ursachen ausmachen, sind demnach nicht versichert, da diese auch in anderen Berufsgruppen auftreten – und somit nicht allein der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Die Ablehnungsquote bei Rückenproblemen beträgt nach Auskunft der Berufsgenossenschaft sogar über 90%.
Warum viele private Verträge nicht schützen
Zum 01.07.2000 haben sich die Bedingungswerke der Versicherungen, also das „Kleingedruckte“, dramatisch verändert. Und zur Überraschung vieler deutlich zum Positiven.
Aufgrund zunehmender Kritik der Verbraucherschützer und von Richtern am Bundesgerichtshof haben die Versicherer die Garantiezinssenkung zum 01.07.2000 zum Anlass genommen, die Kundenfreundlichkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr zu berücksichtigen. In der Folge ist eine Zweiklassengesellschaft entstanden: die Kunden, die ihre Verträge vor dem 01.07.2000 abgeschlossen haben, und diejenigen, die nach diesen Datum unterschrieben haben.
Die Unterschiede sind so gravierend, dass viele Versicherte mit älteren Verträgen nicht umfassend versichert sind. Beispielhaft genannt seien hier nur der Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, die Arztanordnungsklausel, die Abweichungen bei Nachprüfung, die Meldefristen und die befristeten Anerkenntnisse.
Auf kundenfreundliche Bedingungen umsteigen
Stiftung Warentest rät jedem Versicherten, auf kundenfreundliche Bedingungen umzusteigen. Wie das zu bewerkstelligen ist, erfahren Sie bei uns. Zusätzlich erhalten Sie von uns zahlreiche Checklisten (Link zu entsprechenden Checklisten), mit denen Sie die Qualität Ihres Vertrages zusammen mit Ihrem Vertreter selbst hinterfragen können.
Wie machen Sie es richtig?
Die gesamten Arbeitschritte zu beschreiben, ist in diesem Medium nicht möglich. In unseren Seminaren nimmt allein der Baustein Berufsunfähigkeit volle 3 Stunden in Anspruch.
Die Eckpunkte im Überblick: